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01.04.2005 | Einlagensicherung

BaFin sperrt Konten bei Phoenix Kapitaldienst

Das Amtsgericht Frankfurt hat am 14. März 2005 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst GmbH eröffnet. Verfügungen der Phoenix sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sah sich zu dem Insolvenzantrag veranlasst. Sie war von der neuen Geschäftsleitung über "Unregelmäßigkeiten" informiert worden.

Wichtig: Phoenix Kapitaldienst ist Mitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Anleger können daher hoffen, wenigstens einen Teil der Gelder zurückzuerhalten. Die BaFin wird den Entschädigungsfall feststellen. Anleger können dann ihre Ansprüche bei der EdW geltend machen, über deren Berechtigung die EdW entscheiden wird. Weitere Informationen erteilen

  • die BaFin (Tel.: 02 28 / 41 08 -10 10) oder
  • die EdW (Tel.: 0 30 / 20 36 99 - 56 26).
    Quelle: Ausgabe 04 / 2005 | Seite 1 | ID 98524