07.03.2008 | Elterngeld
Einmalzahlungen bleiben unberücksichtigt
Bei der Berechnung des Elterngelds bleiben Einmalzahlungen wie zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Provisionen unberücksichtigt. Das gilt nach Ansicht des Sozialgerichts Münster auch, wenn die Einmalzahlung verteilt auf das gesamte Jahr mit dem laufenden Monatslohn ausgezahlt wird. (rechtskräftiges Urteil vom 25.9.2007, Az: S 2 EG 26/07) (Abruf-Nr. 080300)
Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 2 | ID 118081