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01.08.2007 | EuGH sorgt für Klarheit

Die Provisionen selbstständiger Kreditvermittler sind umsatzsteuerfrei

Die Provisionen, die ein selbstständiger Kreditvermittler von einer Finanzdienstleistungsgesellschaft dafür erhält, dass er einen Kreditvertrag zwischen Kunde und Bank vermittelt, sind umsatzsteuerfrei. Mit dieser Aussage hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) einen jahrelangen Streit zwischen Finanzverwaltung, Bundesfinanzhof (BFH) und Kreditvermittlern zugunsten der Vermittler entschieden.  

Der zugrunde liegende Fall

Das Finanzgericht (FG) Brandenburg hat die EuGH-Entscheidung initiiert. Es musste über einen Fall entscheiden, in dem ein selbstständiger Kreditvermittler für eine Finanzdienstleistungsgesellschaft tätig war. Der Vermittler hatte Kontakt mit Kreditinteressenten aufgenommen, deren Vermögenssituation analysiert und ihnen ein Angebot unterbreitet, das die Finanzdienstleistungsgesellschaft zuvor mit einer Bank ausgehandelt hatte. Für jeden Abschluss erhielt der Vermittler eine Provision von der Finanzdienstleistungsgesellschaft, diese ihrerseits von der Bank.  

 

 

Das Finanzamt hielt die Provisionen für umsatzsteuerpflichtig. Begründung: Provisionen für die Vermittlung von Krediten seien nur steuerfrei, wenn der Kreditvermittler mit dem Kreditnehmer oder der Bank einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen habe. Hieran fehle es im vorliegenden Fall.