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01.11.2003 | Finanzierung

Umschuldung - Wie hoch darf die Bank abkassieren?

Will ein Kreditnehmer einen Baukredit mit Festzins und vertraglich vereinbarter Laufzeit vorzeitig zurückzahlen, muss er mit seiner Bank verhandeln und zwei Hürden nehmen: Die Einwilligung der Bank zur Kündigung und die Einigung über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung, die die Bank verlangen wird. Kündigungswillige sollten daher die maßgebende Rechtsprechung des Bundesgerichthofs kennen:

  • Will der Kreditnehmer vor Ablauf der Zinsbindung seine Immobilie verkaufen und muss er dazu seinen Kredit samt Grundpfandrecht ablösen, muss die Bank in die Kündigung einwilligen. Sie kann dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung in der Höhe des Schadens verlangen, der ihr durch die vorzeitige Rückzahlung des Kredits entsteht.
  • Stimmt die Bank der vorzeitigen Rückzahlung zu, obwohl sie es nicht müsste , darf sie vom Kreditnehmer eine höhere, frei vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung kassieren. Nichtig, weil zu hoch, wäre sie nur im Fall des Wuchers (§  138 Bürgerliches Gesetzbuch).

    (Urteil vom 6.5.2003, Az: XI ZR 226/02; Abruf-Nr.  031417 )

    Quelle: Ausgabe 11 / 2003 | Seite 3 | ID 98268