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01.11.2005 | Finanzierungsberatung

So gestalten Sie die Honorarvereinbarung über eine Darlehensvermittlung richtig

von Rechtsanwalt Dr. Peer Koch, Bremen

Klassisch ist folgender Fall: Sie beraten den Kunden im Rahmen einer Finanzierung. Anschließend verweisen Sie ihn an eine Bank, die dann als Darlehensgeberin fungiert. Für Ihre Beratungstätigkeit möchten Sie mit dem Kunden ein Honorar vereinbaren.

Doch hier stoßen Sie oft an Ihre Grenzen, weil Sie nicht wissen, was Sie in die Vereinbarung aufnehmen müssen und wie Sie diese formulieren. mit dem folgenden Beitrag helfen wir Ihnen.

Honorarvereinbarung

Damit Sie die Klippen bei der Honorarvereinbarung über Darlehensvermittlung sicher umschiffen, unterbreiten wir Ihnen einen Formulierungsvorschlag, der speziell auf Ihre Beratungstätigkeit zugeschnitten ist.

Musterformulierung
Honorarvereinbarung über Darlehensvermittlung

Zwischen Herrn/Frau/Firma ... (Name, Straße, Ort) - nachstehend Auftraggeber genannt -
und ... (Name, Straße, Ort) - nachstehend Finanzierungsvermittler genannt -
wird folgende Vereinbarung getroffen:

§  1 Vertragsgegenstand und Vertragsdauer
1. Der Auftraggeber beauftragt den Finanzierungsvermittler mit dem Nachweis eines Darlehensanbieters und/oder der Vermittlung eines Darlehensanbieters.

Alternativ bei Zweckbestimmung: Der Auftraggeber beauftragt den Finanzierungsvermittler zum Zweck der Finanzierung von … mit dem Nachweis eines Darlehensanbieters und/oder der Vermittlung eines Darlehensanbieters.

2. Folgendes Darlehen ist Gegenstand des Vertrags:
  • Höhe: ... Euro
  • Verzinsung (effektiver Jahreszins): ... Prozent
  • Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung: ... Euro
  • Höhe der Sondertilgung: ... Euro
  • Weitere Angaben zum Darlehen: ...
  • Tilgungsbetrag und Tilgungsbeginn: ...
    3. Der Vertrag beginnt am … und endet mit dem Nachweis und/oder Abschluss des Darlehensvertrags.
    4. Während der Vertragsdauer kann der Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund fristlos unter Einhaltung der Schriftform gekündigt werden.
    §  2 Leistungsumfang des Finanzierungsvermittlers
    1. Der Finanzierungsvermittler verpflichtet sich im Rahmen der Nachweistätigkeit, dem Auftraggeber die Gelegenheit zum Abschluss eines Darlehens ( bei Zweckbestimmung ergänzen: zum Zweck der Finanzierung von ...) nachzuweisen. Hierzu hat er dem Auftraggeber Namen und Adresse des Darlehensgebers und die weiteren Darlehenskonditionen in der Weise zu nennen, dass der Auftraggeber in die Lage versetzt wird, den Vertrag selbst abzuschließen bzw. in Verhandlungen mit dem Darlehensgeber einzutreten.
    2. Die vermittelnde Tätigkeit des Finanzierungsvermittlers besteht auch im Fördern der Bereitschaft des Darlehensgebers zum Vertragsabschluss.
    3. Bei Doppeltätigkeit ergänzen: Der Finanzierungsvermittler darf provisionspflichtig auch für den Darlehensgeber tätig werden.
    §  3 Vergütung
    1. Der Finanzierungsvermittler erhält für seine Tätigkeit vom Auftraggeber eine Gebühr in Höhe von ... Prozent aus dem Gesamtbetrag der vom Auftraggeber nachgefragten Darlehenssumme, mithin gesamt ... Euro.
    2. Die Gebühr ist mit Abschluss des Darlehensvertrags zur Zahlung fällig, sofern ein Widerruf des Auftraggebers nach §  355 Bürgerliches Gesetzbuch nicht mehr möglich ist.
    §  4 Pflichten des Auftraggebers
    1. Der Auftraggeber wird die Informationen des Finanzierungsvermittlers, insbesondere zu Darlehensgebern und Vertragsmöglichkeiten vertraulich behandeln und nicht weitergeben.
    2. Der Auftraggeber beauftragt während der Dauer dieses Vertrags keine weiteren Finanzierungsvermittler mit dem Nachweis und/oder der Vermittlung von Darlehen.
    3. Schließt der Auftraggeber einen Vertrag unter Umgehung des Finanzierungsvermittlers, so ist der Auftraggeber zum Ersatz folgender Aufwendungen des Finanzierungsvermittlers verpflichtet:
  • Nachgewiesene Recherchekosten für das in §  1 genannte Darlehen,
  • Kosten für Fahrten zum Auftraggeber und zu Darlehensanbietern gemäß Nachweis (bei Pkw: 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer),
  • Porto und weitere Kosten in Höhe einer Pauschale von ... Euro

    Vorstehende Regelung gilt auch für den Fall, dass der Auftrageber seine Absicht zur Finanzierung aufgibt oder die vertragliche Leistung des Finanzierungsvermittlers verhindert.

    §  5 Datenschutz
    1. Im Zuge der Vermittlung und des Abschlusses von Darlehens- und sonstigen Finanzierungsverträgen werden personenbezogene Daten des Auftraggebers erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie werden zur Erfüllung des Vertragszwecks an die Banken ... zur weiteren Nutzung im Rahmen der konkreten Darlehensvermittlung der Darlehensvergabe oder dem Abschluss von sonstigen Finanzierungsverträgen übermittelt.
    2. Der Auftraggeber willigt in die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten ein; außerdem stimmt der Auftraggeber zu, dass dem Darlehensvermittler eine Kopie des Darlehensvertrags zur Verfügung gestellt wird.
    3. Personenbezogene Daten sind dabei Daten, die Einzelangaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person enthalten.
    §  6 Schlussbestimmungen
    1. Mündliche Abreden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
    1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung oder eine etwaige Vertragslücke durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahe kommt.
    1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist …. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

    Ort, Datum

    ........................................... .............................................................
    Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Finanzierungsvermittler

    Datenschutzerklärung
    Einwilligung des Auftraggebers

    Der Auftraggeber willigt in die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten ein. Außerdem stimmt der Auftraggeber zu, dass dem Darlehensvermittler eine Kopie des Darlehensvertrags zur Verfügung gestellt wird.

    Ort, Datum ...

    ...........................................
    Unterschrift Auftraggeber

    Erläuterungen

    Der Vorschlag kann nicht alle in der Praxis vorkommenden Vertragsgestaltungen berücksichtigen. Ziel ist es, Ihnen eine Formulierungshilfe für die rechtlich problematischen Klauseln zu geben und Gestaltungsvorschläge zu unterbreiten. Gegebenenfalls müssen Sie - unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - Änderungen für den Einzelfall aufnehmen.

    Schriftform beachten

    Der Darlehensvermittlungsvertrag muss gemäß Â§  655b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) schriftlich geschlossen werden. In dem Vertrag ist insbesondere die Vergütung des Darlehensvermittlers in einem Prozentsatz des Darlehens anzugeben. Hat der Darlehensgeber auch mit dem Darlehensvermittler eine Vergütung vereinbart, so ist auch diese anzugeben. Die Honorarvereinbarung darf nicht mit dem Darlehensantrag verbunden werden. Sie müssen dem Verbraucher-Kunden die Vereinbarung in Textform übergeben. Händigen Sie ihm daher unbedingt ein Exemplar der Vereinbarung aus.

    Wichtig: Ist auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, so ist die Vereinbarung nichtig.