01.05.2003 | Flucht zu neuen Ufern als Makler
Vorsicht vor zu viel Abhängigkeit!
Bevormundung, ständige Forderung nach immer mehr Produktion und stilloser Umgangston - Gründe, warum sich mancher Ausschließlichkeitsvertreter entschließt, in die Maklerschaft zu wechseln. Wird damit alles besser? Die Antwort: Oft. Aber nicht immer, wie folgende Schilderung zeigt.
Einzelne Versicherer zählen auch die Makler zum eigenen Außendienst. Schnell hat der Makler sich dann bei einem autoritär gestimmten Versicherer-Repräsentanten unbeliebt gemacht. Zum Beispiel wenn der Makler sich auflehnt gegen einen Courtage-Entzug, bloß weil ein anderer Makler dem Versicherer eine Maklervollmacht des Kunden vorgelegt hat. Was tut der Versicherer?
Wer sich als Makler in eine vertretervertragsähnliche Vereinbarung mit Kündigungsregelung begeben hat, erhält die Kündigung. |
Besteht eine Courtage-Zusage, widerruft der Versicherer diese sang- und klanglos: "Wir nehmen ab sofort kein Geschäft mehr von Ihnen an." |
Doch mit der Kündigung oder dem Widerruf hat es oft nicht sein Bewenden. Der Versicherer kündigt im Einzelfall mit einem Schlag auch alle Versicherungsverträge, die ihm der Makler zugeführt hat. |
Der Makler hat in der Folgezeit eine riesige Überzeugungsarbeit vor sich. Der Kunde, der ja keinen Schimmer hat, wieso ihm der Versicherer aus heiterem Himmel kündigt, fragt verunsichert den Makler. Wie soll der aber erklären, was eigentlich nicht erklärbar ist. Was immer er sagt, für den Kunden bleibt nicht selten ein "Geschmäckle".
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