01.01.2006 | Fondgebundene Lebens-/Rentenversicherung
Die Besteuerung im Überblick
von Erich Holzner, Swisslife, München
Seit dem 1. Januar 2005 können bei bestimmten Vorsorgewegen auch Beiträge zu fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen (FLV, FRV) als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Auf Grund der neuen Sachlage und der Produktvielfalt bei FLV/FRV ist es lohnenswert, sich einen Marktüberblick zu verschaffen und sich mit den steuerlichen Wirkungen für Beiträge und Leistungen vertraut zu machen.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Produktlinien und Facetten der Produkte, die für die steuerliche Behandlung bedeutsam sind.
Beachten Sie: Weitere Facetten, durch die sich Anbieter voneinander abzugrenzen versuchen, sind in der Regel steuerlich unbeachtlich.
Die Beiträge zu FLV und FRV werden wie folgt nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) behandelt:
Die Leistungen aus fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen werden wie folgt besteuert:
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