01.07.2005 | Freie Mitarbeit und Betreuungsaufwand
Zwei wichtige Fragen eines Maklers zur Bestandspflege-Rückstellung
von Diplom-Finanzwirt Hermann Kahlen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Senden/Westfalen
Ein Versicherungsmakler möchte eine Bestandspflege-Rückstellung in all den Fällen bilden, in denen ihm Versicherer keine Courtagen zahlen, er aber einen Bestandspflege-Aufwand hat. Er betreibt sein Maklerbüro mit einer Halbtagsangestellten und einem freien Mitarbeiter. Er hat zwei Fragen zur Ermittlung der Rückstellung, die von allgemeinem Interesse sind:
Darf der freie Mitarbeiter bei Ermittlung des Zeitaufwands zur Bildung der Rückstellung einbezogen werden? |
Wird der Betreuungsaufwand pro LV-Vertrag auf ein Kalenderjahr gerechnet oder über die gesamte Laufzeit pro Vertrag? |
1. Einbeziehung des freien Mitarbeiters
Sie dürfen die Kosten des freien Mitarbeiters einbeziehen. Ihr Aufwand ist die auf die Betreuung entfallende Vergütung.
Optimal wäre es, wenn die Vergütung des Mitarbeiters aufgespalten wäre in Betreuungs- und Abschlussvergütung. Dann könnten Sie den Betreuungsaufwand beziffern. |
Eine Aufspaltung wird jedoch für die Vergangenheit nicht geschehen sein. Daher sind Sie auf Schätzungen angewiesen. |
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