01.04.2007 | Geschäftsführer ohne Gesellschafterstatus
Geschäftsführer mit beherrschendem Einfluss ist sozialversicherungsfrei
Fremdgeschäftsführer ohne Beteiligung am Kapital der GmbH stehen in der Regel in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und sind sozialversicherungspflichtig. Hat aber ein solcher Geschäftsführer "beherrschenden Einfluss" auf die GmbH, so ist nach Ansicht des Landessozialgerichts (LSG) Hessen von einer selbstständigen Tätigkeit auszugehen, die sozialversicherungsfrei ist (Urteil vom 23.11.2006, Az: L 1 KR 763/03; Abruf-Nr. 070636 ).
Im Urteilsfall war ein 1970 geborener Bankkaufmann und Betriebswirt direkt nach seinem Studium Geschäftsführer einer Wirtschaftsberatungs- und Controlling GmbH geworden. Er besaß keine Anteile an der GmbH. Die im Arbeitsvertrag getroffenen Regelungen sprachen für eine abhängige Tätigkeit. Aus diesen Gründen wurde er auch von der Krankenkasse als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer eingestuft. Dagegen klagte der Mann.
Das LSG gab ihm Recht. Es sah besondere Umstände als gegeben an, die für eine selbstständige Tätigkeit sprachen - trotz fehlendem Gesellschafterstatus.
Weisungsfreiheit: So sei der Geschäftsführer zwar rein formal dem Direktionsrecht der Gesellschafter unterworfen gewesen, faktisch habe er aber weder in organisatorischer oder finanzieller noch in administrativer Hinsicht einem Weisungsrecht unterlegen. |
Einfluss: Auch ohne Stammkapital habe er maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens genommen und es nach seinem Gutdünken geführt. |
Fachwissen: Im Bereich Anlagenberatung verfügte er darüber hinaus als einziger über das notwendige Fachwissen und war daher auch allein zuständig. |
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