01.04.2006 | Gesetzesänderung
Bundesregierung verschärft "Dienstwagen-Besteuerung"
Die Bundesregierung hat das "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" verabschiedet. Das bedeutet einen wichtigen Einschnitt bei der "Dienstwagen-Besteuerung". Die "Ein-Prozent-Regelung" zur Abgeltung der privaten Nutzung ist künftig auf Fahrzeuge beschränkt, die zu mehr als 50 Prozent dienstlich genutzt werden (notwendiges Betriebsvermögen). Unternehmer müssen künftig die entsprechende Nutzung nachweisen. Für bestimmte Berufsgruppen will die Regierung die von der "Arbeitsgruppe zur Evaluation des administrativen Mehraufwands" erarbeiteten Vereinfachungsregeln übernehmen. Für diese Gruppen soll "typisierend unterstellt" werden, dass sie ein Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen. Die Vereinfachung soll auch für "Handelsvertreter" gelten. Ob auch Sie als Versicherungsmakler von der Vereinfachungsregelung profitieren, lässt sich derzeit nicht sagen.
Beachten Sie: Das Gesetz muss noch einige parlamentarische Hürden nehmen. Den aktuellen Stand mit den Gesetzesmaterien finden Sie wie immer auf unserer Homepage ( www.iww.de ).