01.07.2006 | Gesetzesänderungen
Arbeitslosenversicherung wieder eingeschränkt!
Der Bundestag hat die Möglichkeit für Selbstständige, sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, stark eingeschränkt: Sie steht laut eines Ergänzungsantrags der Koalitions-Fraktionen nur noch Selbstständigen offen, die sich nach dem 1. Januar 2004 selbstständig gemacht haben. Wer sich vor 2004 selbstständig gemacht hat, hätte bis spätestens 31. Mai 2006 (dem Tag vor der dritten Lesung im Bundestag) seinen Antrag stellen müssen. Weil der Ergänzungsantrag in letzter Minute eingebracht wurde, dürfte davon aber kaum jemand etwas gewusst haben. Damit wurde die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2006 eingeräumte Frist kurzerhand um sieben Monate verkürzt.
Wichtig: Das Gesetz soll zum 1. August 2006 in Kraft treten. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Ausführliche Informationen zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung finden Sie in der April-Ausgabe, Seite 17 . (Bundestagsdrucksache 16/1696; Abruf-Nr. 061833 )