01.06.2006 | Gesetzesänderungen
Bundestag beschließt umfangreiche Steuer-Erhöhungen
Der Bundestag hat am 19. Mai 2006 das "Haushaltsbegleitgesetz 2006" und damit umfangreiche Steuer-Erhöhungen beschlossen. Die neuen Regeln werden zum Teil bereits ab dem 1. Juli 2006 und zum Teil ab dem 1. Januar 2007 ihre Wirkung entfalten. Es ist damit zu rechnen, dass der Bundesrat das Gesetz am 16. Juni 2006 unverändert "durchwinken" wird. Wichtig für Sie ist insbesondere:
Der allgemeine Mehrwertsteuersatz und die Versicherungssteuer werden zum 1. Januar 2007 von 16 auf 19 Prozent angehoben. |
Der Pauschalbeitrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte wird zum 1. Juli 2006 von derzeit 25 Prozent auf 30 Prozent angehoben. Gleichzeitig wird auch die Formel für die Gleitzone an den neuen Pauschalbeitrag angepasst (mehr dazu auf den Seiten 5 und 6). |
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird zum 1. Januar 2007 von derzeit 6,5 Prozent auf 4,5 Prozent gesenkt. |
Vom 1. Juli 2006 an wird die Sozialversicherungsfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen auf einen Grundlohn von 25 Euro je Stunde begrenzt. |
Parallel dazu will die Bundesregierung Anfang 2007 Steuervergünstigungen abschaffen (Entwurf des "Steueränderungsgesetz 2007"; Abruf-Nr. 061377 ). Geplant sind Kürzungen der Pendlerpauschale und des Sparerfreibetrags. Beim häuslichen Arbeitszimmer soll es Einschnitte geben. Kindergeld soll nur noch für Kinder bis 25 Jahre gezahlt werden.
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