01.07.2005 | Gestaltungsmodell
Übertragung eines Zweifamilienhauses auf die Kinder
Ein Ehepaar hat es mit dem "Segen" des Bundesfinanzhofs (BFH) vorgemacht, wie man ein teils vermietetes, teils eigengenutztes Zweifamilienhaus auf ein Kind überträgt und dem Kind dabei die größtmögliche Gebäudeabschreibung sichert. Lesen Sie nachfolgend, wie das Modell funktioniert.
Die Gestaltung
Die Eltern übertrugen ihrer Tochter das Eigentum an ihrem Zweifamilienhaus mit zwei etwa gleich großen Wohnungen.
An der Erdgeschosswohnung behielten sie sich ein lebenslanges Wohnrecht vor und nutzten die Wohnung weiter selbst. |
Das Dachgeschoss war und blieb fremdvermietet, Vermieterin war nunmehr die Tochter. |
Vor der Übertragung des Hauses ermittelten die Eltern nur den Wert der Dachgeschosswohnung einschließlich des darauf entfallenden Anteils am Grund und Boden. |
Dann verkauften sie die Dachgeschosswohnung zum Verkehrswert an die Tochter. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig