01.08.2006 | Gesundheitsreform
Geplante Änderungen bei der PKV
Die Bundesregierung hat am 12. Juli 2006 den "Eckpunkten" zur Gesundheitsreform 2006 (Abruf-Nr. 062071 ) zugestimmt. Die geplanten Auswirkungen auf die private Krankenversicherung (PKV) stellen wir Ihnen nachfolgend vor.
Künftig müssen die PKV und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) einen Basistarif anbieten, der dem Leistungsumfang der GKV entspricht. Für diesen Tarif soll ein Kontrahierungszwang bestehen, der die Versicherer auch zur Aufnahme schlechter Risiken verpflichtet. Auf eine Risikoprüfung soll verzichtet werden, ebenso auf Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse. Auch hier soll eine Alterungsrückstellung gebildet werden.
Künftig sollen alle Personen krankenversichert sein. Früher bereits privat Krankenversicherte sollen die Möglichkeit erhalten, der PKV wieder beizutreten, allerdings im Basistarif.
Die PKV soll als Vollversicherer im Markt bleiben. Sprengstoff enthält Ziffer 16. Sie erschwert den Neuzugang zur PKV.
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Wichtig: Offenbar will der Gesetzgeber den Stichtag 3. Juli 2006 ohne eine Übergangsfrist übernehmen. Unklar bleibt gegenwärtig, was mit Versicherungsnehmern geschieht, die von Juli 2006 bis zur Verabschiedung des Gesetzes in die PKV gewechselt sind, ohne die Voraussetzungen nach neuer Rechtslage zu erfüllen.
Bei einem Wechsel der PKV soll die individuelle Alterungsrückstellung auf die neue PKV übertragen werden (Portabilität). Dasselbe soll auch bei einem Systemwechsel von PKV zur GKV gelten. In welchen "Topf" die Alterungsrückstellung fließen soll, bleibt in den Regierungsvorschlägen offen.
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