Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

01.11.2004 | Gewerbesteuer

Verfassungswidrigkeit der Gewerbesteuer?

Das Finanzgericht Niedersachsen hält die Gewerbeertragsteuer für verfassungswidrig, so der Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).

Unser Tipp: Wer von dieser Entscheidung profitieren will, muss gegen seinen Gewerbesteuermessbescheid Einspruch einlegen und unter Berufung auf das Aktenzeichen beim BVerfG (1 BvL 2/04) das "Ruhen des Verfahrens" beantragen. Eine Aussetzung der Vollziehung wird voraussichtlich nicht gewährt werden. (Beschluss vom 21.4.2004, Az: 4 K 317/91; Abruf-Nr.  042026 )

Quelle: Ausgabe 11 / 2004 | Seite 3 | ID 98459