01.11.2004 | Gewerbesteuer
Verfassungswidrigkeit der Gewerbesteuer?
Das Finanzgericht Niedersachsen hält die Gewerbeertragsteuer für verfassungswidrig, so der Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG).
Unser Tipp: Wer von dieser Entscheidung profitieren will, muss gegen seinen Gewerbesteuermessbescheid Einspruch einlegen und unter Berufung auf das Aktenzeichen beim BVerfG (1 BvL 2/04) das "Ruhen des Verfahrens" beantragen. Eine Aussetzung der Vollziehung wird voraussichtlich nicht gewährt werden. (Beschluss vom 21.4.2004, Az: 4 K 317/91; Abruf-Nr. 042026 )
Quelle: Ausgabe 11 / 2004 | Seite 3 | ID 98459