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07.06.2010 | GGf will nicht in Pension gehen

Gleichzeitiger Bezug von Altersrente und Gehalt beim GGf: Ist das möglich?

In vielen Makler-GmbH wurden Pensionszusagen für die Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) eingerichtet. In der Praxis ist es jedoch oft so, dass der GGf trotz Erreichen des Pensionsalters gar nicht in den Ruhestand gehen will, etwa weil der Sohn als Nachfolger noch nicht so weit ist oder weil noch kein Käufer gefunden wurde.  

 

In solchen Situationen taucht regelmäßig die Frage auf, ob der GGf die Rente aus seiner Pensionszusage beziehen kann, obwohl er weiter arbeitet und aus dieser Tätigkeit Gehalt bezieht. Die Antwort hängt vom Inhalt der Pensionszusage ab; das heißt an welche Vo-raussetzungen der Bezug der Altersrente geknüpft ist.  

Ausscheiden des GGf aus Unternehmen vertraglich fixiert

Häufig besteht nach der Pensionszusage ein Anspruch auf Altersrente, wenn das Pensionsalter (zum Beispiel das 65. Lebensjahr) vollendet ist und der GGf aus dem Unternehmen ausscheidet. Sprich: Der Bezug der Altersrente ist an zwei Voraussetzungen geknüpft:  

 

1. Die Vollendung des Pensionsalters
2. Das Ausscheiden aus dem Unternehmen