01.07.2007 | GmbH
Die Eckpunkte des Regierungsentwurfs zur GmbH-Reform
von RA Dr. Jochen Blöse, MBA, Mediator (CfM), Köln
40 Prozent der Leser des "Wirtschaftsdienst Versicherungsmakler" firmieren als GmbH, wie wir aus unserer letzten Befragung wissen. Einige Leser tragen sich mit dem Gedanken, Tätigkeitsbereiche, wie zum Beispiel die Honorarberatung, auf eine GmbH auszulagern.
Allesamt Gründe, Ihnen die Eckpunkte des Entwurfs des "Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" (kurz: MoMiG) vorzustellen. Denn dies bringt Erleichterungen insbesondere für die GmbH-Gründung. Aber auch bestehende GmbH können davon profitieren.
Unser Service: Sie finden den Entwurf im Online-Service unter "Gesetzesmaterialien" - Stichwort: "Rechtsform".
Das Mindestkapital von bislang 25.000 Euro wird künftig auf 10.000 Euro reduziert (§ 5 Absatz 1 GmbH-Gesetz [GmbHG]).
Wichtig: Auch bestehende GmbH, die über das derzeitige Mindestkapital von 25.000 Euro verfügen, können mit Inkrafttreten des Gesetzes eine Kapitalherabsetzung auf 10.000 Euro vornehmen.
Derzeit ist für die GmbH-Gründung die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags notwendig (§ 2 Absatz 1 Satz 1 GmbHG).
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