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01.07.2005 | GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer

Finanzierungslücken bei Pensionszusagen

von Dr. Claudia Veh und Thomas Zimmermann, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, München

Sie kennen folgenden Fall bei Ihren Kunden nur zu gut: Der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH hat eine Pensionszusage von der GmbH erhalten. Die GmbH befindet sich in einer schlechten Finanzlage. Es besteht das Problem, dass die GmbH die Pensionsverpflichtungen gegenüber dem GGf eingegangen ist und, kurz bevor der GGf in Rente geht, die Finanzierung nicht mehr gesichert ist.

Was tun? Nachfolgend unterbreiten wir Ihnen Lösungsvorschläge. Aber zuerst einmal zu den Gründen für das Dilemma.

Gründe für die Finanzierungsprobleme

Die Finanzierungsprobleme bei einer Pensionszusage beruhen in der Regel auf vier Gründen:

1. In Zeiten satter Gewinne hat man sich zu wenig um die Finanzierung der späteren Pension gekümmert und keine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Häufig wurden Pensionszusagen auch erhöht, ohne den zusätzlichen Kapitalbedarf zur Erfüllung der Verpflichtung dafür abzuschätzen.
2. In der Anwartschaftszeit wurden keine oder zu geringe Beiträge zu einer Rückdeckungsversicherung gezahlt, um die Gewinnerhöhung auf Grund der Aktivierung der Rückdeckungsversicherung zu vermeiden. Rückdeckungsversicherungen wurden meist auf Basis der Werte der "Heubeck-Richttafeln" abgeschlossen, die eine zu geringe Lebenserwartung unterstellen.
3. Die gestiegene Lebenserwartung lässt den Kapitalbedarf für eine lebenslange Rente erheblich ansteigen.
4. Die bei Abschluss der Rückdeckungsversicherung in Aussicht gestellte Ablaufleistung fällt auf Grund der Entwicklung der Kapitalmärkte der letzten Jahre geringer aus als geplant. Die führenden Lebensversicherer erwarten eine Reduzierung der Ablaufleistungen wie folgt:
Restlaufzeit (Jahre) Reduzierung
15 28 %
20 36 %
25 42 %
30 47 %
Wie kann die Finanzierungslücke geschlossen werden?

Finanzierungslücken können - auch wenn sie größer sind - geschlossen werden. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten, die wir im Folgenden kurz vorstellen:

1. Nachfinanzierung

Die "sauberste" Lösung ist eine Nachfinanzierung. Das heißt: Es wird eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die die Finanzierungslücke schließt. Dies ist in der Praxis jedoch in vielen Fällen mangels Liquidität nicht möglich.

2. Finanzierung in der Auszahlungsphase

Natürlich kann die Finanzierung der Pensionsverpflichtung auch in die Auszahlungsphase hinein ausgedehnt werden. Die Zusage muss ja nicht zwingend bei Renteneintritt ausfinanziert sein: