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01.02.2003 | Gruppenunfallversicherung

Invaliditätsleistungen der Unfallversicherung steuerfrei

Immer wieder ein Thema: Sind Leistungen einer vom Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung steuerfrei? Das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein hat dies für den Fall bejaht, dass die Leistung keinen Lohnersatz, sondern so etwas wie Schadenersatz darstellt. Deshalb hat es einem Arbeitnehmer, der von einem Berufsunfall bleibende gesundheitliche Schäden davontrug, eine Invaliditätsleistung von 50.000 DM steuerfrei belassen.

Wichtig: Das FG hat mit seinem Urteil ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums zumindest konkretisiert, wenn nicht gar korrigiert (Schreiben vom 17.7.2000, BStBl 2000 I, 1204; Abruf-Nr.  000808). Deshalb hat das FG auch die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Das Finanzamt hat diese - wohl mangels Erfolgsaussicht - nicht eingelegt, so dass das Urteil rechtskräftig geworden ist. (Urteil vom 19.6.2002, Az: I 1339/97, EFG 2002, 1381; Abruf-Nr.  021672 )

Quelle: Ausgabe 02 / 2003 | Seite 4 | ID 98140