01.11.2004 | Haftungsbeschränkende Rechtsform
Limited als Alternative zur GmbH?
Wollten Sie als Makler Ihre Haftung beschränken, gab es bisher keine allzu großen Alternativen. Sie mussten eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen. Doch jetzt gibt es eine Billig-Variante zur GmbH, die englische Limited (Ltd). Trotz der nicht von der Hand zu weisenden Vorteile hat die Limited auch Nachteile.
In der Praxis greifen innovative Unternehmer schon viele Jahre auf ausländische Rechtsformen zurück. Das Problem bisher: Gründete man eine Limited in England, die ihre Geschäfte nur in Deutschland abwickelte, wurde die Haftungsbeschränkung zivilrechtlich nicht anerkannt. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) stellte in mehreren Urteilen klar: Gesellschaften wie die englische Limited, die niederländische BV oder die spanische SL müssen innerhalb der EU ohne Wenn und Aber mit ihren zivilrechtlichen Besonderheiten anerkannt werden (EuGH, Urteil vom 5.11.2002, Rs. C-208/00 und EuGH, Urteil vom 30.9.2003, Rs. C-167/01).
Angesichts der EuGH-Rechtsprechung gab letztlich auch der Bundesgerichtshof grünes Licht (Urteil vom 13.3.2003, Az: VII ZR 370/98; Abruf-Nr. 030869 ). Auf diese günstige Rechtsprechung können Sie sich jedoch nur berufen, wenn Sie eine EU-Firma gründen.
Besonders beliebt ist die Limited bei Existenzgründern und Unternehmern, die ihr Haftungsrisiko beschränken möchten. Gilt die deutsche GmbH als zu bürokratisch, teuer und unflexibel, lässt sich eine Limited mit nur wenig Kapital praktisch über Nacht gründen. Die Gründung einer Limited hat folgende Vorteile:
Gründungskosten: Auf die Gründung von englischen Limiteds spezialisierte Berater berechnen Gründungskosten zwischen 180 und 300 Euro. Bei einer GmbH fallen wenigstens 700 Euro an. |
Gründungsdauer: Bis bei der Gründung einer GmbH alle Formalitäten erledigt sind, können bis zu zwei Monate vergehen. Bei der Limited dauert die Gründung je nach Beratung höchstens zwei Tage bis zwei Wochen. |
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