09.01.2009 | Haftungsvolumen und Stornoreserve
Wann und in welcher Höhe ist
die Abschluss-Courtage zu aktivieren?
Die Ansprüche eines Versicherungsmaklers auf Abschluss-Courtage sind bereits bei der Zahlung der Erstprämie durch den Versicherten zu aktivieren, weil die Forderung in diesem Zeitpunkt nicht mehr mit besonderen Risiken behaftet ist. Das gilt nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Sachsen-Anhalt ebenso für Courtage-Ansprüche, bei denen zusätzlich noch die Fälligkeit hinausgeschoben ist.
Sind die Abschluss-Courtagen vertraglich aber nur in der Höhe fällig, in der die Versicherungsnehmer auch tatsächlich ihre Prämien zahlen, kann dies eine gewinnmindernde Wertberichtigung dieser aktivierten Courtage-Forderung rechtfertigen. Dies ist der Fall, wenn es während des Courtage-Haftungszeitraums zur Vertragsaufhebung oder -beendigung kommt und die Rückzahlungsansprüche durch Einbehalt einer Stornoreserve abgesichert sind.
Der zugrunde liegende Fall
Ein bilanzierender Versicherungsmakler erhielt für eine erfolgreiche Vermittlung nach Zahlung der Erstprämie eine Abschluss-Courtage. Darüber hinaus erhielt er eine Bestandspflege-Courtage. Allerdings waren die Abschluss-Courtagen laut den Verträgen grundsätzlich nur in der Höhe verdient und fällig, in der die Versicherungsnehmer auch tatsächlich ihre Prämien zahlten. Sie konnten anteilig zurückgebucht werden, wenn sich die Beiträge ermäßigten, zurückgezahlt wurden oder der Vertrag vorzeitig beendet wurde (Haftungsvolumen). Rückzahlungsansprüche wurden abgesichert, indem der Versicherer Courtagen von zehn Prozent zunächst einbehielt und auf einem Stornoreservekonto verbuchte. |
Der Makler aktivierte die Stornoreserve, passivierte aber im Gegenzug sofort eine Rückstellung in entsprechender Höhe. Das Finanzamt ließ die Passivierung nicht zu. Zudem wertete es das Haftungsvolumen und die Stornoreserve bereits als Erlös, ließ aber eine Korrektur um das Ausfallrisiko zu.
Die Entscheidung des FG
Das FG hat die Klage des Maklers abgewiesen (Urteil vom 24.4.2008, Az: 1 K 1242/04; Abruf-Nr. 083149).
Aktivierung von Courtage-Forderungen
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig