04.12.2008 | „Jahressteuergesetz 2009“
Weitere Änderungen für Versicherungen und Fonds geplant
Der Entwurf zum „Jahressteuergesetz 2009“, der vom Bundestag in erster Lesung an den Finanzausschuss verwiesen worden ist, sieht weitere gravierende Änderungen zur Abgeltungsteuer bei Lebensversicherungen und Investmentfonds vor.
Änderungen bei Kapitallebensversicherungen
Kapitallebensversicherungen sind vier Änderungen vorgesehen, um das Steueraufkommen zu sichern und Gestaltungsmodelle zu unterbinden:
1. Vermögensverwaltende Versicherungsverträge
Vermögensverwaltende Versicherungsverträge sollen von den allgemeinen Besteuerungsregelungen für Versicherungsverträge ausgeschlossen werden. Sofern solche Policen eine gesonderte Verwaltung der Kapitalanlagen zulassen und der wirtschaftlich Berechtigte Einfluss auf die Anschaffung oder Veräußerung der verwalteten Vermögensgegenstände nehmen kann, soll die Zurechnung der Kapitaleinnahmen ab 2009 jährlich und nicht erst bei Auszahlung erfolgen. Damit entfallen der Stundungseffekt und die halbierte Besteuerung – auch für vor 2009 abgeschlossene Verträge.
Wichtig: Dies zielt insbesondere auf Angebote aus Liechtenstein ab, die Anleger auch über inländische Banken abschließen können. Hier kann der Anleger sogar sein bisheriges Depot als Einmalprämie einbringen und es – nach derzeitigem Recht – steuerfrei wachsen lassen.
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