01.10.2006 | Jetzt die Weichen richtig stellen
So reagieren Sie und Ihre Kunden richtig auf die Senkung des Sparerfreibetrags
Zum 1. Januar 2007 wird der Sparerfreibetrag nahezu halbiert. Wer seine Kapitalanlagen bis dahin nicht geordnet hat, läuft Gefahr, vom Fiskus empfindlich zur Kasse gebeten zu werden. Wie Sie und Ihre Kunden jetzt reagieren, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2007 sinkt der Sparerfreibetrag von bisher 1.370 Euro bzw. 2.740 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Ehegatten) auf 750 Euro bzw 1.500 Euro. Der Werbungskosten-Pauschbetrag bleibt unverändert bei 51 Euro bzw. 102 Euro. Das heißt: Werden keine höheren Werbungskosten geltend gemacht, bleiben künftig steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen bis 801 Euro bzw. 1.602 Euro im Jahr steuerfrei.
Sie sind gut beraten, Ihre Freistellungsaufträge zu prüfen und zu ändern. Wenn Sie Ihren Kreditinstituten keine neuen Freistellungsaufträge erteilen, müssen diese die bestehenden Aufträge von sich aus mindern. Und zwar wird ein vor dem 1. Januar 2007 erteilter Freistellungsauftrag dann nur noch zu 56,37 Prozent berücksichtigt. Welche Folgen das haben kann, zeigt das folgende Beispiel.
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Beide Freistellungsaufträge greifen. Die Zinsen bleiben 2006 steuerfrei.
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Nur der Freistellungsauftrag bei der Y-Sparkasse greift. Von den 500 Euro Zinsen bei der X-Bank bleiben 451 Euro steuerfrei. Von den restlichen 49 Euro behält die Bank Zinsabschlag oder Kapitalertragsteuer (20 Prozent bei Aktien, 25 Prozent bei Genuss-Scheinen oder 30 bei Anleihen) ein und führt sie an den Fiskus ab. Obwohl die Zinserträge von A mit 740 Euro innerhalb des ab 2007 gültigen Sparerfreibetrags bleiben und damit - bei rechtzeitig angepassten Freistellungsaufträgen - steuerfrei geblieben wären, werden 14,70 Euro Steuern fällig. Diese kann A zwar über die Steuer-Erklärung wieder zurückholen, ärgerlich ist die Mühe aber allemal.
Um dem Fiskus möglichst wenig steuerpflichtige Kapitaleinnahmen zu präsentieren, sollten Sie Ihre Kapitalanlage-Strategie überprüfen.
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