04.12.2008 | Kapitalanlagen
Halbeinkünfteverfahren bei Auslandsfonds im Jahr 2001
Der bis Ende 2003 geltende § 17 Auslandinvestment-Gesetz verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und ist EU-rechtswidrig, entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Folge: Die Ausschüttungen der Ausland-Investmentfonds müssen entsprechend den Regelungen für inländische Fonds besteuert werden. Im Urteilsfall sind daher die entsprechenden Einkünfte des Anlegers im Streitjahr 2001 nur zur Hälfte einkommensteuerpflichtig. (rechtskräftiges Urteil vom 18.6.2008, Az: 1 K 1286/04 B) (Abruf-Nr. 082708)
Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 2 | ID 123240