01.04.2007 | Kapitalanlagen
Rendite-Nachschlag bei Auslandsdividenden
Der Europäische Gerichtshof hat das in Deutschland bis 2001 geltende Anrechnungsverfahren als Verstoß gegen die Kapitalverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit eingestuft. Erhielt ein Aktionär bis 2001 Dividenden, fiel der Nettoertrag bei ausländischen Ausschüttungen stets schlechter aus als bei inländischen. Dies lag am bis 2001 geltenden Anrechnungsverfahren: § 36 Absatz 2 Nummer 3 Einkommensteuergesetz erlaubte, die auf ausgeschüttete Gewinne entfallende Körperschaftsteuer inländischer Aktiengesellschaften auf die eigene Steuerschuld anzurechnen, nicht hingegen die ausländischer Aktiengesellschaften. Das Urteil bringt den deutschen Anlegern eine nachträgliche Steuererstattung, die in früheren Jahren Auslandsdividenden über Aktien oder Investmentfonds bezogen haben.
Unser Tipp: Wie Anleger davon profitieren, zeigt der Schwester-Informationsdienst "Vermögensbildung professionell" in der April-Ausgabe. Sie können den Beitrag unter der Nr. 071005 abrufen. (Urteil vom 6.3.2007, Rs. C-292/04; Abruf-Nr. 070855 )