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01.05.2005 | Kapitalanlagen

Steuerpflichtige Veräußerung innerhalb von fünf Jahren

Die Finanzverwaltung sieht ein gegen die Einkunftserzielung sprechendes Indiz, wenn der Steuerpflichtige seinen Fondsanteil innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb veräußert. Sie stützt sich auf ein Urteil des BFH (Urteil vom 9.7.2002, Az: IX R 47/99; Abruf-Nr.  021202 ). Die Finanzverwaltung gibt damit ihre bisherige Auffassung auf, wonach allein aus der Tatsache der Veräußerung des Fondsanteils innerhalb von fünf Jahren nicht auf die fehlende Einkunftserzielungsabsicht geschlossen werden könne.

Wichtig: Das Urteil ist in allen noch offenen Fällen anzuwenden, so die Finanzverwaltung (OFD Düsseldorf, Verfügung vom 23.9.2004, Az: S 2253 A - St 214; Abruf-Nr.  043198 )

Quelle: Ausgabe 05 / 2005 | Seite 2 | ID 98541