01.10.2004 | Kfz-Kosten
Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch
Wer ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt, muss die Privatnutzung eines betrieblichen Pkw nicht nach der "Ein-Prozent-Regelung" versteuern. Ein elektronisches Fahrtenbuch ist für die Finanzverwaltung aber nur ordnungsgemäß, wenn nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen sind, zumindest aber dokumentiert werden. Diese Hürden hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt in einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung als "ernstlich zweifelhaft" abgelehnt. Er gewährte zwei Geschäftsführern Aussetzung der Vollziehung ihres Steuerbescheids, die ihre Fahrtenbücher mit "Microsoft Excel" führten. Sie erfassten zeilenweise für jede Fahrt den Wochentag mit Datum, den Anlass der Fahrt (privat, Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, geschäftlich) mit der jeweiligen Streckenlänge und den Kilometerstand am Ende der Fahrt. Das war dem Finanzamt zu wenig, weil das Programm keine hinreichende Sicherung gegen nachträgliche Veränderungen bietet.
Unser Tipp: Eine endgültige Entscheidung, wann ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß ist, muss der BFH im späteren Hauptsacheverfahren treffen. Bis dahin sollten Sie Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt Ihr elektronisches Fahrtenbuch nicht anerkennt. (Beschluss vom 26.4.2004, Az: VI B 43/04; Abruf-Nr. 042058 )