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01.09.2006 | Kfz-Kosten

Fahrtenbuch trotz kleinerer Mängel gültig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte in mehreren Urteilen festgestellt, dass die Finanzverwaltung ein Fahrtenbuch nicht anerkennen muss, das nicht ordnungsgemäß geführt worden ist (Juni-Ausgabe 2006, Seite 2 ). Sofern es sich aber nur um kleinere Mängel handelt, muss sie die Aufzeichnungen akzeptieren, entschied das Finanzgericht (FG) Köln. Das gelte zum Beispiel, wenn

  • lediglich eine Fahrt nicht aufgezeichnet worden ist,
  • die Kilometerangaben im Fahrtenbuch nicht mit den Daten in den Werkstattrechnungen übereinstimmen oder
  • geringe Abweichungen zu den Entfernungsangaben laut Routenplaner nicht gesondert erläutert werden.

    Fazit der Kölner Richter: Ein Fahrtenbuch sei nur dann nicht ordnungsgemäß, wenn es mehrere ins Gewicht fallende Mängel aufweise. Eine Nichtanerkennung wegen einzelner kleiner Ungenauigkeiten sei daher unverhältnismäßig. Das letzte Wort hat der BFH. Die Revision ist unter dem Aktenzeichen VI R 38/06 anhängig. (Urteil vom 27.4.2006, Az: 10 K 4600/04; Abruf-Nr.  061895 )

    Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 2 | ID 98793