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01.06.2006 | Kfz-Kosten

Wann ist ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß?

Die "Ein-Prozent-Regelung" für die Privatnutzung Ihres Betriebs-Pkw können Sie nur verhindern, wenn Sie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen. Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:

  • Sie müssen das Fahrtenbuch zeitnah führen.
  • Sie müssen die Fahrten vollständig und fortlaufend angeben, einschließlich des am Ende jeder Fahrt erreichten Gesamtkilometerstands.
  • Das Fahrtenbuch muss gebunden bzw. in sich geschlossen sein. Die nachträgliche Erstellung anhand loser Notizzettel reicht nicht.
  • Eine mit Hilfe eines PC-Programms erstellte und ausgedruckte Fahrtenbuchdatei muss Ihr Finanzamt nur anerkennen, wenn nachträgliche Änderungen technisch ausgeschlossen sind oder sichergestellt ist, dass die Änderungen in der Datei dokumentiert und offen gelegt werden.

    Unser Tipp: Ein über Excel erstelltes Fahrtenbuch erkannte der Bundesfinanzhof nicht an. Besorgen Sie sich daher unbedingt "sichere" Programme. (Urteile vom 9.11.2005, Az: VI R 27/05, und 16.11.2005, Az: VI R 64/04; Abruf-Nrn. 060681 und 060677 )