01.02.2008 | Kfz-Versicherung
Ab 1. März: Elektronische Versicherungsbestätigung Pflicht
Ab dem 1. März 2008 wird die Versicherungsbestätigung (VB; früher Doppelkarte) zur Zulassung von Kraftfahrzeugen durch eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ergänzt. Spätestens ab 2009 soll der Papiervordruck gänzlich wegfallen.
Beim neuen Verfahren erhält der Kunde vom Versicherer für die Zulassung eines Kfz lediglich eine Nummer, die aus einer siebenstelligen Buchstaben- und Ziffernkombination besteht. Über diese Nummer greift die Zulassungsbehörde auf eine zentrale Datenbank der Versicherer zu und erhält von dort die Bestätigung des Versicherungsschutzes mit den bisherigen Informationen, so unter anderem
- den Namen und die Anschrift des Fahrzeughalters,
- die Fahrzeugart und
- die Kennzeichenart.
Die Halterdaten werden auf der eVB nicht gespeichert.
Wichtig: Für die Zulassungsbehörden und Versicherer sollen durch das neue Verfahren die Abläufe verschlankt und die häufig auftretenden Fehler vermieden werden. Auch für Sie bringt das neue Verfahren Vorteile: Sie müssen Ihrem Kunden keine Versicherungsbestätigung in Papierform mehr ausstellen, wenn die Zulassungsbehörde am elektronischen Verfahren teilnimmt. Die eVB-Nummer können Sie Ihrem Kunden dann auch elektronisch übermitteln, zum Beispiel per E-Mail oder SMS.