06.12.2010 | Kfz-Versicherung
DNA-Analysen nun auch im Versicherungsrecht
Wildunfall oder nicht? Diese Frage hatte das Landgericht (LG) Coburg zu beantworten. Der Versicherungsnehmer einer Teilkaskoversicherung behauptete, ein Hase sei unter den Vorderreifen seines Pkw gekommen. Der Versicherer bestritt eine Kollision mit Haarwild aus der Liste des § 2 Bundesjagdgesetz. Das LG ließ die am Unfallfahrzeug sichergestellten Tierhaare durch einen Sachverständigen einer DNA-Sequenzanalyse unterziehen. Dabei wurde eindeutig festgestellt, dass die Tierhaare von einem Eichhörnchen stammten (Urteil vom 29.6.2010, Az: 23 O 256/09; Abruf-Nr. 103462). Ein Zusammenstoß mit Eichhörnchen fällt jedoch nicht unter den Schutz der Teilkaskoversicherung, da es - anders als ein Hase - kein Haarwild ist. Die Klage wurde daher abgewiesen.