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02.10.2008 | Kfz-Versicherung

Marderbiss an fest mit Bauteil verbundenem Kabel

Wenn der Marderbissschaden in der Teilkaskoversicherung eingeschlossen ist, ist regelmäßig per Klausel vorgesehen, dass sich der vereinbarte Versicherungsschutz nur auf Kabel, Schläuche und Leitungen bezieht. Folgeschäden und andere Bauteile sind üblicherweise ausgeschlossen. Es gibt jedoch Kabel, die fest mit einem anderen Bauteil verbunden sind. In einem Fall vor dem Amtsgericht (AG) Mannheim ging es um den Bissschaden am Kabel einer Lambdasonde. Das Kabel lässt sich nicht einzeln, sondern nur mit der Lambdasonde zusammen ersetzen. In einem solchen Fall müssen die Versicherungsbedingungen so ausgelegt werden, dass das Kabel mit dem fest damit verbundenen Teil, hier also der Lambda-Sonde, nebst Einbaukosten von der Versicherung übernommen werden muss. Weil die Sonde und das Kabel nur „am Stück“ zu haben sind, kann der Versicherer nicht den Kabelanteil an den Gesamtkosten schätzen und seine Zahlung darauf beschränken (Urteil vom 11.4.2008, Az: 3 C 74/08; Abruf-Nr. 082719).  

Beachten Sie: Die Rechtsprechung ist insoweit nicht eindeutig. Vom AG Regensburg gibt es ein gegenläufiges Urteil.  

Quelle: Ausgabe 10 / 2008 | Seite 3 | ID 121911