31.08.2009 | Kombi-Rente
Steuerpflicht von Teilauszahlungen bei Lebensversicherung
Teilleistungen aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung (hier: LEX-Konzept-Rente) sind nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen nur insoweit als Kapitaleinnahmen zu versteuern, als sie ausbezahlt werden. Die vom Versicherer einbehaltenen (thesaurierten) Erträge würden steuerlich hingegen erst erfasst, wenn sie über eine weitere Teilleistung ausbezahlt werden oder wenn der Vertrag insgesamt fällig wird. Diese Lösung decke sich auch mit der allgemeinen Regelung bei Kapitallebensversicherungen, wonach es bis zur Fälligkeit oder Kündigung zu einer Steuerstundung komme und der Versicherer die laufenden Einnahmen erst einmal ohne Belastung reinvestieren könne. Dieser Zinseszinseffekt bringe über die Laufzeit gesehen eine bessere Rendite und könne sogar den Nachteil ausgleichen, dass bei solchen Policen höhere Verwaltungsgebühren als bei anderen Produkten anfallen.
Wichtig: Die Finanzverwaltung hat gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof (Az: VIII R 40/08) eingelegt. (Urteil vom 30.10.2008, Az: 12 K 61/02) (Abruf-Nr. 091979)