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01.10.2005 | Kontenabruf im Mittelpunkt

Spekulationsbesteuerung im Jahr 1999 verfassungsgemäß?

Die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Wertpapiergeschäften war in den Jahren 1997 und 1998 verfassungswidrig, entschied bekanntlich das Bundesverfassungsgericht. Streitig ist nach wie vor, was für die Jahre ab 1999 gilt.

Zwar hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) Ende letzten Jahres erstmals in einem Verfahren über die Gewährung des einstweiligen Rechtsschutzes zum Jahr 1999 geäußert. In diesem Verfahren wurde aber nur summarisch geprüft. Die Entscheidung hat keine bindende Wirkung.

Jetzt hat der BFH in einem Revisionsverfahren zum Jahr 1999 das Bundesfinanzministerium (BMF) zum Verfahrensbeitritt aufgefordert (Beschluss vom 9.6.2005, Az: IX R 49/04; Abruf-Nr.  051816 ).

Worum geht es?

In dem Revisionsverfahren wird es darauf ankommen, ob und wie intensiv die Finanzämter im Hinblick auf die Besteuerung von Wertpapier-Spekulationsgewinnen ermitteln konnten. Ausdrücklich möchte der BFH vom BMF wissen,

  • ob und, wenn ja, in welchem Umfang die Finanzverwaltung von der seit 1. April 2004 bestehenden Möglichkeit des Kontenabrufs bei Banken Gebrauch macht, um "vergessene" Aktiengewinne im Jahr 1999 auszuforschen, und
  • ob die seit 1999 bestehende Möglichkeit, Aktienspekulationsverluste mit Aktien-Gewinnen des Vorjahrs und der Folgejahre zu verrechnen, zu einer erhöhten Ermittlungstätigkeit der Finanzbehörden geführt hat.
    Bedeutung für die Praxis