04.05.2011 | Krankenversicherung
Einkommen des nicht GKV-versicherten Gatten
Bei einem freiwillig Versicherten darf bei der Bemessung des Beitrags das Einkommen seines nicht in der GKV versicherten Ehegatten gemäß § 2 Absatz 4 der „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler“ berücksichtigt werden. Nach Ansicht des SG Dresden ist dies rechtens. Die gesetzliche Grundlage dafür finde sich in § 240 Absatz 1 Satz 1, Absatz 5 Sozialgesetzbuch V (Urteil vom 5.1.2011, Az: S 18 KR 467/10; Abruf-Nr. 110506).
Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 1 | ID 144682