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01.03.2007 | Krankenversicherung

Gesundheitsreform - Welche Termine für Sie wichtig sind

Nachdem auch der Bundesrat für die Gesundheitsreform 2007 gestimmt hat, können die Änderungen ab dem 1. April 2007 in Kraft treten. Wir sagen Ihnen nachfolgend, welche Termine für die private Krankenversicherung (PKV) bedeutsam sind:

  • 2. Februar 2007: Ab diesem Tag ist ein Wechsel von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten in die PKV nur noch möglich, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten wurde und auch zu Beginn des folgenden Kalenderjahres darüber liegt.
  • 1. Juli 2007: Nichtversicherte, die früher in der PKV versichert waren oder dieser zugerechnet werden (zum Beispiel Selbstständige), können sich wieder im Standardtarif der PKV (der später zum Basistarif wird) versichern. Die Aufnahme in diesen Tarif muss ohne Risikoprüfung erfolgen.
  • 1. Januar 2009: Es gilt eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Bei der PKV wird ein Basistarif eingeführt, in den auch die bestehenden Standardtarife überführt werden. Der Leistungsumfang wird mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Neukunden können die Alterungsrückstellungen aus diesem Tarif bei einem späteren Wechsel des Versicherers "mitnehmen". Der Basistarif muss ohne Zuschläge angeboten werden. Es besteht Kontrahierungszwang, das heißt, die Versicherung muss den Kunden aufnehmen. Altkunden der privaten Krankenversicherer sollen bis zum 30. Juni 2009 in die Basistarife der PKV wechseln können.
    Quelle: Ausgabe 03 / 2007 | Seite 1 | ID 98871