01.06.2006 | Krankenversicherung
Neue Verlautbarung zum Krankenkassenwahlrecht
Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben ihre Verlautbarung zum Krankenkassenwahlrecht überarbeitet. Sie haben klargestellt, dass bei einer Fusion mit Beitragssatzerhöhung ein Sonderkündigungsrecht besteht. (Verlautbarung vom 15.3.2006; Abruf-Nr. 061461 )
Quelle: Ausgabe 06 / 2006 | Seite 1 | ID 98748