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01.05.2007 | Krankenversicherung

PKV darf nicht wegen genetischer Erkrankung kündigen

Private Krankenversicherungen dürfen einem Mitglied nicht wegen einer genetischen Erkrankung kündigen. Grund: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft hat eine Selbstverpflichtung abgegeben, wonach Patienten zumindest bis 2011 nicht zu einem Gentest verpflichtet werden dürfen. Dennoch vorgelegte Befunde dürfen nicht verwertet werden. Sie stellen auch keinen gefahrerheblichen Umstand dar, der nach §  16 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz zum Rücktritt berechtigt. (Landgericht Bielefeld, Urteil vom 22.2.2007, Az: 25 O 105/06; Abruf-Nr.  070675 )

Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 4 | ID 98909