11.01.2008 | Künstlersozialabgabe
Für Aufträge an Webdesigner: Künstlersozialabgabe fällig
Lassen Sie Ihre Werbung oder Ihren Internet-Auftritt von einem freiberuflichen Grafiker, Webdesigner oder Werbetexter gestalten? Dann müssen Sie Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse abführen. Selbstständige Kreative gelten nämlich laut Gesetz als Künstler und sind trotz ihrer Selbstständigkeit sozialversichert.
Hintergrund: Die Abgabepflicht gibt es schon lange. Nur wurde bisher kaum überprüft, ob sie eingehalten wird. Das hat sich geändert.
Unser Service: Im Internet (www.iww.de) finden Sie unter der Abruf-Nr. 073656 einen ausführlichen Beitrag zu diesem Thema.
Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 3 | ID 116885