01.06.2006 | Kundeninformation
Insolvenzsicherung von Betriebsrenten
von Dr. Claudia Veh, SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH, München
Die Insolvenzsicherung von Betriebsrenten-Ansprüchen soll gestärkt werden. Das Bundesregierung hat am 3. Mai 2006 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung vorgelegt.
Die Finanzierung der Insolvenzsicherung von Betriebsrenten über den Pensionssicherungsverein (PSVaG) soll vom Rentenwertumlageverfahren auf volle Kapitaldeckung umgestellt werden.
Derzeit werden bei Insolvenz des Arbeitgebers schon in der Auszahlung befindliche Versorgungsleistungen sofort abgesichert. Sie werden nach dem Prinzip der Kapitaldeckung genau bis zu ihrem voraussichtlichen Ende ausfinanziert.
Anders ist es bei den im Zeitpunkt der Insolvenz des Arbeitgebers bestehenden gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften. Sie werden erst in dem Jahr beitragswirksam, in dem die Versorgungsleistungen fällig werden. So müssen die im Jahr der Fälligkeit insolvenzsicherungspflichtigen Unternehmen die in diesem Jahr anfallenden Kosten bestreiten, die auf Insolvenzen in früheren Jahren zurückgehen.
Künftig sollen nicht nur laufende Versorgungsleistungen, sondern auch bestehende unverfallbare Versorgungsanwartschaften bereits im Jahr der Insolvenz von den Mitgliedsunternehmen des PSVaG über Beiträge vollständig ausfinanziert werden.
Die bislang aufgelaufenen, noch nicht ausfinanzierten "alten" Betriebsrentenanwartschaften sollen nachfinanziert werden. Die Nachfinanzierung wird über jährliche Raten auf 15 Jahre verteilt und auf die beitragspflichtigen Unternehmen umgelegt (entsprechend § 10 Absatz 3 Betriebsrentengesetz [BetrAVG]).
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