04.04.2011 | Kundeninformation
Von Eltern gezahlte KV-Beiträge mindern Einkünfte des Kindes
Eine wichtige Information für Ihre Kunden hält die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin bereit: Die Aufwendungen für eine Mitversicherung des Kindes in einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung dürfen Eltern seit dem 1. Januar 2010 erstmals als Sonderausgaben abziehen. Dennoch spricht nichts dagegen, dass die Versicherungsbeiträge auch bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes abgezogen werden, um die für das Kindergeld relevante 8.004-Euro-Grenze zu unterschreiten (Runderlass ESt-Nr. 189 vom 9.7.2010; Az: III B S 2506 - 1/2007).
Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 4 | ID 143554