01.09.2007 | Lebensversicherung
Versicherungssumme oder Rückkaufswert maßgeblich?
Zinsen aus einer vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherung sind steuerfrei, wenn die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug erfüllt sind. Wird eine solche Lebensversicherung zur Sicherung eines Darlehens eingesetzt, sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen; steuerlich unbeachtlich ist eine Übersicherung bis zur Bagatellgrenze von 2.556 Euro.
Ist für die Frage der Steuerschädlichkeit bei einer Übersicherung auf den Nennbetrag der insgesamt abgetretenen Versicherungssumme oder auf die Rückkaufswerte der Verträge abzustellen? Diese Frage muss der Bundesfinanzhof in der Revision beantworten (Az: VIII R 12/07). Das Finanzgericht Düsseldorf hat auf die Versicherungssumme abgestellt und im Urteilsfall eine Übersicherung angenommen. (Urteil vom 19.5.2006, Az: 12 K 304/05 F) (Abruf-Nr. 072204)