01.09.2004 | Lebensversicherung
Wann genehmigt volljähriger Versicherungsnehmer?
Ab und an kommt es vor, dass Versicherungsverträge schwebend unwirksam sind. Grund: Der Versicherungsnehmer ist minderjährig, die vormundschaftliche Genehmigung fehlt. Was aber ist mit dem Vertrag, wenn der Versicherungsnehmer volljährig wird? Über dieses Schicksal hat das Landgericht (LG) Regensburg entschieden. Tenor: Der volljährige Versicherungsnehmer genehmigt den Vertrag, wenn dieser nach seiner Volljährigkeit über Jahre
nicht nur widerspruchslos zahlreiche Abbuchungen der Prämien hingenommen hat, |
sondern auch selbst agiert hat, indem er Prämien zurückgefordert oder von sich aus Gestaltungswünsche geäußert hat. |
(Urteil vom 26.9.2003, Az: 4 O 1024/03; Abruf-Nr. 041940 )
Quelle: Ausgabe 09 / 2004 | Seite 1 | ID 98421