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01.09.2004 | Lebensversicherung

Wann genehmigt volljähriger Versicherungsnehmer?

Ab und an kommt es vor, dass Versicherungsverträge schwebend unwirksam sind. Grund: Der Versicherungsnehmer ist minderjährig, die vormundschaftliche Genehmigung fehlt. Was aber ist mit dem Vertrag, wenn der Versicherungsnehmer volljährig wird? Über dieses Schicksal hat das Landgericht (LG) Regensburg entschieden. Tenor: Der volljährige Versicherungsnehmer genehmigt den Vertrag, wenn dieser nach seiner Volljährigkeit über Jahre

  • nicht nur widerspruchslos zahlreiche Abbuchungen der Prämien hingenommen hat,
  • sondern auch selbst agiert hat, indem er Prämien zurückgefordert oder von sich aus Gestaltungswünsche geäußert hat.

    (Urteil vom 26.9.2003, Az: 4 O 1024/03; Abruf-Nr.  041940 )

    Quelle: Ausgabe 09 / 2004 | Seite 1 | ID 98421