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01.06.2005 | Lebensversicherung

Werbungskosten bei Lebensversicherungen ab 2005?

Bekanntlich können ab 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen auf Grund der Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz nicht mehr steuerfrei ausbezahlt werden. In diesem Zusammenhang stellt sich nun die Frage, ob Aufwendungen beim Abschluss der Lebensversicherung abzugsfähig sind. In Betracht kommen die Honorare für Rechtsanwälte, Steuerberater oder Rentenberater oder die Maklergebühren. Wird die Provision nicht vom Versicherer gezahlt, sondern auf Grund einer gesonderten Vereinbarung zwischen Versicherungsmakler und -nehmer ("Nettopolice"), können auch hier relativ hohe Beträge anfallen. Diese können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in voller Höhe berücksichtigt werden. Sehen Sie dazu auch den Aufsatz von Prof. Dr. Loritz (Deutsches Steuerrecht 2005, 625 ff.).

Beachten Sie: Der Fiskus scheint davon noch nicht überzeugt zu sein. Er lässt den Abzug nicht zu und wartet wohl ab, bis ein Gerichtsverfahren anhängig ist. Denn die Finanzämter können die Einspruchsverfahren nur aus Zweckmäßigkeitsgründen ruhen lassen.

Quelle: Ausgabe 06 / 2005 | Seite 1 | ID 98551