05.07.2010 | Leserforum
Ist die Ablöse für den Bestand eines Untervermittlers umsatzsteuerfrei?
von RA/StB/FAStR Maren Kiera-Nöllen, Sozietät PNHR Pelka Niemann Hollerbaum Rohde, Köln
Ein Leser hat folgende Frage gestellt: „Wie verhält es sich, wenn der Versicherungsmakler einem ausgeschiedenen Untervermittler eine Ablöse für seinen Bestand zahlt - ist diese umsatzsteuerfrei?“
Ablösezahlung muss Vermittlungsprovision sein
Ablösezahlungen sind umsatzsteuerfrei, wenn sie den Charakter einer Vermittlungsprovision im Sinne von § 4 Nummer 8 und Nummer 11 Umsatzsteuergesetz haben.
Eine solche Vermittlungsprovision liegt vor, wenn jemand als Mittelsperson alles Erforderliche tut, damit zwei andere Personen einen Vertrag schließen. Einem Vermittler ist es dabei erlaubt, arbeitsteilig zu handeln, sofern es sich bei der einzelnen Leistung um ein im Großen und Ganzen eigenständiges Gebilde handelt. Sind diese Kriterien erfüllt, liegt eine umsatzsteuerfreie Vermittlung eines Finanzprodukts oder eines Versicherungsvertrags vor. Und nur dann ist die Provision umsatzsteuerfrei.
Mitwirkung an der Vermittlung als Voraussetzung
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