06.12.2010 | Lohnabrechnung
Maschinelle Übermittlung von Anträgen
Ab dem 1. Januar 2011 müssen Sie Anträge auf Erstattung von fortgezahltem Lohn im Falle von Krankheit oder Mutterschaft im Rahmen des U1- und U2-Umlageverfahrens elektronisch stellen.
Praxishinweis: „Löhne und Gehalter professionell“ erläutert Ihnen in einem ausführlichen Beitrag, wie das Verfahren funktioniert. Den Beitrag finden Sie im Internet (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 103797. |
Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 4 | ID 140651