01.02.2008 | Lohnsteuer
Neue Regeln für Vorteile aus Arbeitgeberdarlehen ab 2008
Ab 2008 gelten neue Regeln für die Bewertung von Zinsvorteilen aus Arbeitgeberdarlehen – und zwar auch für „Altverträge“. Das heißt für Sie: Sollte Ihr Maklerbüro einem Mitarbeiter ein Darlehen gewährt haben, müssen Sie sich mit den neuen Regeln vertraut machen, damit sie die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge für den geldwerten Vorteil richtig berechnen können.
Unser Service: Sie finden dazu im Internet (www.iww.de) unter der Abruf-Nr. 073644 einen dreiseitigen Beitrag, in dem wir Ihnen alle Änderungen erläutern und Ihnen sagen, was Sie tun müssen.
Quelle: Ausgabe 02 / 2008 | Seite 4 | ID 117355