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01.07.2005 | Lohnsteuer

Rolle rückwärts bei elektronischer Steuer-Anmeldung

Für nach dem 31. Mai 2005 endende Anmeldezeiträume muss die Abgabe der (Vor-)Anmeldungen (Umsatzsteuer und Lohnsteuer) wieder elektronisch erfolgen. Nach Mitteilung des Deutschen Steuerberaterverbands hat das Bundesfinanzministerium die bis Ende Mai geltende Ausnahmeregelung nicht verlängert.

Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seinen entgegenstehenden Erlass zurückgenommen.

Unser Tipp: Die Abgabe in Papierform ist aber weiterhin in Härtefällen möglich. Sehen Sie dazu die Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg in der Juni-Ausgabe 2005, Seite 16 .

Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 1 | ID 98565