01.07.2005 | Lohnsteuer
Rolle rückwärts bei elektronischer Steuer-Anmeldung
Für nach dem 31. Mai 2005 endende Anmeldezeiträume muss die Abgabe der (Vor-)Anmeldungen (Umsatzsteuer und Lohnsteuer) wieder elektronisch erfolgen. Nach Mitteilung des Deutschen Steuerberaterverbands hat das Bundesfinanzministerium die bis Ende Mai geltende Ausnahmeregelung nicht verlängert.
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seinen entgegenstehenden Erlass zurückgenommen.
Unser Tipp: Die Abgabe in Papierform ist aber weiterhin in Härtefällen möglich. Sehen Sie dazu die Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg in der Juni-Ausgabe 2005, Seite 16 .
Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 1 | ID 98565