01.07.2007 | LV-Finanzierung
Einkünfteerzielungsabsicht bei "Euro-Kompakt-Rente"
Wer eine voll kreditfinanzierte einmalige Zahlung leistet und dafür eine regelmäßig fällige, sofort beginnende Leibrente erhält, kann die Finanzierungskosten für den Kredit (Zinsen, Disagio, Bearbeitungsgebühr usw.) als Werbungskosten von den "Sonstigen Einkünften" absetzen. Bedingung: In der voraussichtlichen Gesamtlaufzeit der Rente müssen die im Lauf der Jahre steuerpflichtigen Anteile insgesamt höher sein als alle Werbungskosten. Ob ein solcher "Totalüberschuss" möglich ist, prüft das Finanzamt anhand einer Prognoserechnung nach den Verhältnissen bei Abschluss des Rentenvertrags. Dabei legt es die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen amtlichen Sterbetafeln zugrunde. Hat ein Elternteil bei Abschluss einer solchen Rentenversicherung vereinbart, dass auch ein Kind rentenberechtigt sein soll, so ist bei der Überschusserzielungsprognose auch der steuerpflichtige Teil der Zahlungen anzusetzen, die das Kind in der Zeit erhalten wird, in der es den Elternteil nach der Sterbetafel "überlebt". Dadurch ergibt sich ein verlängerter Prognosezeitraum. Im Urteilsfall vor dem Bundesfinanzhof (BFH) ergab sich unter Einrechnung der längeren Lebenserwartung der Tochter ein Totalüberschuss. Die klagenden Eltern, die "Euro-Kompakt-Renten" abgeschlossen hatten, bekamen daher vom achten Senat des BFH Recht.
Wichtig: Der achte Senat liegt damit auf einer Linie mit der generationenübergreifenden Betrachtung des zehnten Senats. Über dessen Entscheidung haben wir Sie in der Ausgabe 5/2007, Seite 3 informiert. (Urteil vom 7.11.2006, Az: VIII R 76/03; Abruf-Nr. 071466 )