01.04.2007 | Maklerrecht
Buchauszug im Verhältnis Makler - Vertreter?
Ein Leser möchte wissen: Versicherer sind gegenüber ihren selbstständigen Versicherungsvertretern verpflichtet, einen Buchauszug zu erstellen. Gilt dies auch für Versicherungsmakler, die mit Handelsvertretern zusammenarbeiten? Wir haben Rechtsanwältin Claudia Thinesse-Wiehofsky aus München gefragt.
Die Antwort: Die Verpflichtung zur Erstellung eines Buchauszugs besteht auch für jeden Makler, der Verträge mit selbstständigen Handels-/Untervertretern schließt. Auch diese Vertreter haben gegenüber dem Makler einen Anspruch auf Erhalt des Buchauszugs.
Quelle: Ausgabe 04 / 2007 | Seite 3 | ID 98886